Die Kanzlei Annette Fischer-Peters versteht sich als Allgemeinkanzlei mit gebietsübergreifender Rechtsberatung. Durch die langjährige Berufspraxis kann Ihnen die Kanzlei eine besondere Fachkompetenz auf den folgenden Schwerpunkten anbieten:
Wir vertreten Ihre Angelegenheiten auf nahezu allen Gebieten des Zivilrechts, z.B.:
Endet das gemeinsame Zusammenleben, so stellen sich typischerweise viele Fragen: Wie steht es mit dem Hausrat, dem Trennungsunterhalt, dem späteren Scheidungsunterhalt, dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinnausgleich (Vermögensauseinandersetzung) und wie gestaltet sich von nun an das Leben der Kinder (Sorge- und Umgangsrecht)? Auch die Frage der Vaterschaft kann im Familienrecht nicht zuletzt auch wegen des Kindsunterhalts eine Rolle spielen. Bei all diesen Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Wir beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber über ihre Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis und sind bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilfreich.
Insbesondere im Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist oftmals schneller Rechtsrat über die Rechtmäßigkeit der ausgesprochenen Kündigung erforderlich. Bitte beachten Sie diesbezüglich, dass nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) innerhalb einer Frist von drei Wochen ab dem schriftlichen Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhoben werden muss. Wir beraten Sie gerne über die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und vertreten Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht.
Häufige Aspekte unserer anwaltlichen Beratung sind hier Arbeitslosengeld I und II, BAföG, Kindergeld, Krankenversicherung (Kostenerstattung), Unfallversicherung (Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle) …
Rechtsanwältin Annette Fischer-Peters
Stargarder Str. 20
51491 Overath
Termine nach Vereinbarung